Allgemeines
Dafür benötigen Sie einen gültigen Lizenzschein. Bitte senden Sie Ihre Anfrage diesbezüglich an erstzulassung@haevg-rz.de.
Keine. Erfüllt ein Arztinformationssystem die Anforderungen des aktuellen Anforderungskatalogs und besteht die Erstzulassung, erhält der Hersteller die entsprechende Zulassung.